Möchten Sie bei uns Mitglied werden?
Wenn Sie einer der Voraussetzungen erfüllen, welche in den Statuten der VLGI definiert sind, sind Sie bei uns herzlich willkomen.
Mitgliedschaft (Auszug aus der Statute)
Der Vereinigung können als Mitglieder beitreten
- Personen, die in leitender Stellung das Bauwesen einer Gemeinde des Kantons Luzern betreuen, also die Funktion eines Stadt- oder Gemeinde-ingenieurs/-architekten, Bauverwalters, Strasseninspektors, Chefs der Gemeindewerke oder Bausekretärs als Angestellte der Gemeinde ausüben
- Angestellte von Gemeindebauämtern mit Abschluss des Bauverwalterkurses
- Mitarbeitende von kantonalen Amtsstellen, die eng mit den Interessen der VLGI verbunden sind
- Architekten und Ingenieure die ein Mandat für eine Gemeinde im Bereich Baupolizei nachweisen (Amtsbefugnis, Amtsverschwiegenheit)
- weitere Personen, die durch den Vorstand der GV zur Aufnahme beantragt werden. Die Aufnahme erfolgt auf Gesuch hin durch die Generalversammlung.
Die Mitglieder sind verpflichtet, den durch die Generalversammlung festgelegten Jahresbeitrag zu entrichten. Die Höhe des Jahresbeitrags pro Mitglied ist auf CHF 200.00 beschränkt.